Preise
Der Text zum Bild:
Wenn der Klient sagt, er hat jemanden gefunden, der die Arbeit BILLIGER gemacht hat ...
Die Preisgestaltung
Die Frage "Was kostet mir das?" wird in jedem Gespräch gestellt.
Für jeden Auftrag gilt:
da jeder Auftrag verschieden ist, kann man keinen Preis "von der Stange" anbieten. Es gibt mehrere Komponente, die man
bei der Preisgestaltung berücksichtigen muß. Die Preisgestaltung ist stets Verhandlungssache und hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise:
* Schwierigkeitsgrad inhaltlich (Fachgebiet, Terminologie)
* Schwierigkeitsgrad technisch (Lesbarkeit, Softwareanforderungen usw.)
* Termin (Normal-/Eilauftrag)
Preisgestaltung Übersetzen
* Abrechnung nach Normzeilen
Eine Normzeile besteht aus 50-55 Zeichen einschließlich Leerzeichen (je nach Berechnungsgrundlage) und eine Normseite aus 30 solcher Zeilen. Vorzugsweise wird der Abrechnung der übersetzte Text (Zieltext) zugrunde gelegt. Ein Angebot kann aber auch auf dem zu übersetzenden Text (Ausgangstext) basieren, sofern dieser in einem zählbaren Format zur Verfügung steht. Auch die Vereinbarung eines Festpreises ist auf dieser Grundlage möglich. Für die Ermittlung der Zeilenzahl gibt es spezielle Zeilenzählprogramme.
* Eilzuschläge
Bei Übersetzungen, die sehr schnell oder übers Wochenende angefertigt werden müssen, fällt unter Umständen ein höherer Zeilenpreis oder ein Eil- bzw. Wochenendzuschlag an, der im Einzelfall zu verhandeln ist.
* Zusatzleistungen nach Stundenaufwand
Leistungen wie Korrekturlesen, das Überarbeiten von Übersetzungen oder auch Übersetzungen mit erhöhtem Formatierungsaufwand werden in der Regel nach Stundensätzen abgerechnet, da sich der Aufwand in Zeilenpreisen schwer kalkulieren lässt.
* Übersetzungen für Gerichte und Behörden
Für Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich sind die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) maßgeblich.
Preisgestaltung Dolmetschen
* Tagessätze
Für Dolmetschleistungen auf Konferenzen, Messen, Betriebsführungen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen werden Tagessätze berechnet.
* Vorbereitungszeit
Grund ist die zeitintensive Vor- und Nachbereitung, die der Dolmetscher für eine angemessene Dolmetschleistung aufwendet. Deshalb werden auch für relativ kurze, aber vorbereitungsintensive Dolmetscheinsätze wie z.B. bei notariellen Beurkundungen oder Eheschließungen in der Regel normale Sätze in Rechnung gestellt.
* Zusatzkosten
Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind Fahrt- und Wartezeiten sowie die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten.
* Dolmetschen bei Gerichten und Behörden
Auch hier gilt: Die Vergütung von Dolmetscheinsätzen von gerichtlich-behördlichen Auftraggebern richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).